Akuter Trauerfall

Die meisten Menschen sterben heutzutage in Pflegeheimen oder Krankenhäusern.

Wenn ein Mensch Zuhause verstirbt, stehen die Angehörigen vor einer schwierigen emotionalen Situation.   Trotzdem sind dann zahlreiche Entscheidungen zu treffen. Wir möchten Ihnen einige Ratschläge geben, wie Sie sich richtig verhalten.

Zuerst muss ein Arzt gerufen werden. Der Tod eines Menschen lässt sich vom Laien nicht immer sofort auf den ersten Blick feststellen. Deshalb ist ein Notruf unter der Telefonnummer 112, besonders nach einem Unfall oder einer plötzlichen lebensbedrohenden Erkrankung, die richtige Maßnahme um lebensrettende Sofortmaßnahmen einzuleiten. Beachten Sie, dass der Notruf einige wichtige Informationen enthalten sollte:

Wer meldet
(Sagen Sie Ihren Namen)

Was ist passiert
(Schildern Sie kurz den Vorfall)

Wo ist es passiert
(Zu welcher Adresse soll der Arzt kommen)

Wie viele Verletzte
(Wie vielen Personen soll geholfen werden)

Welche Verletzung
(Beschreiben Sie kurz den Zustand der Person)

In sonstigen Fällen informieren Sie Ihren Hausarzt oder dessen Vertreter.

Wenn der Arzt den Tod des Angehörigen festgestellt hat, stellt er eine Todesbescheinigung aus. Diese muss er beim Verstorbenen zurücklassen.
Benachrichtigen Sie nun das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens.
Das Bestattungshaus Abendfrieden steht Ihnen Tag und Nacht unter der Telefonnummer 0202 / 87 00 221 zur Verfügung.

In dieser schwierigen Situation können Sie sich auf unsere Kompetenz und unser Einfühlungsvermögen verlassen.
Wie lange der Verstorbene nun daheim verbleibt, liegt bei Ihnen. Bis zu 36 Stunden sind gesetzlich erlaubt.
Eine Erdbestattung muss bis zu 8 Tagen nach dem Tod erfolgen. Ein Mitarbeiter unseres Hauses wird ein Gespräch mir Ihnen führen, in dem alle weiteren Fragen besprochen werden. Dieses Gespräch kann bei Ihnen zu Hause stattfinden oder in den Besprechungsräumen des Bestattungsinstituts.

 

 

Benötigte Unterlagen

Das Familienstammbuch oder die Heiratsurkunde.

Bei Geschiedenen ebenfalls das Scheidungsurteil. Die Unterlagen müssen im Original vorliegen oder zumindest beglaubigt sein, sowie in deutscher Sprache. Ansonsten können wir Urkunden aus jeder Sprache übersetzen lassen.

Den Personalausweis der/des Versorbenen.
Die Krankenkassenkarte sowie den Rentenbescheid oder Nachweise über Altersbezüge.
Eventuell zu kündigende Lebensversicherungen, Sterbekassengelder, etc.
Sonstige Versicherungen, Telekommrechnungen, Zeitung, etc. welche gekündigt werden sollen.